Autoführerschein (Klasse B)

gültig für alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen. 

Alter: 18 / Begleitetes Fahren mit 17 Jahren (BF17). 

Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM.

Ergänzende Information zur Klasse B

Die Grundausbildung findet auf einem Automatik- und Schaltfahrzeug statt. Vor der Prüfung ist eine Testfahrt vorgeschrieben mit der Bedingung, 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert zu haben.

Die Prüfungsfahrt findet auf dem Automatikfahrzeug statt.

gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG 750 kg übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg aber maximal 4.250 kg.

Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Vorbesitz: Klasse B

Sonstige Regelungen: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.

gültig für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg. 

Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren 

Vorbesitz: Klasse B  

Fahrerlaubnis der Klasse B mit Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe. Dies wird durch die Schlüsselzahl 78 auf dem Führerschein dokumentiert.

Eine Aufhebung der Beschränkung ist jedoch auf Antrag jederzeit möglich. Hierzu muss die Bewerberin oder der Bewerber in einer praktischen Prüfung die Fähigkeit nachweisen, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe sicher im Straßenverkehr zu führen. Eine Fahrausbildung wie beim Ersterwerb und eine theoretische Prüfung sind hierzu nicht mehr erforderlich.

Motorradführerschein (Klasse A)

Mindestalter: 15 Jahre, Anmeldung in der Fahrschule ist ein halbes Jahr vorher möglich.

Theorieunterricht: 6x 90min

Theorieprüfung erforderlich (20 Fragen)

Praktische Fahrstunde 1x 90min, keine praktische Fahrprüfung

gültig für Zweirädrige Kleinkrafträder – max. 45km/h und max. 50cm³ bzw. Elektromotor 4kW.

Dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Kfz – max. 45km/h und max. 50cm³.

Alter: ab 15 Jahren

Sonstige Regelungen: kein Einschluss anderer Klassen, Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S

gültig für Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.

Alter: ab 16 Jahren

Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.

gültig für Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg. p>

Alter: ab 18 Jahren

Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, A1; Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber kein theoretische Prüfung erforderlich

gültig für Zweirädrige Krafträder – über 45 km/h.

Dreirädrige Kleinkrafträder – über 15 km/h.

Alter: 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.

Sonstige Regelungen: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Einschluss: Klassen A1, A2 und AM

Motorrad fahren, mit dem Autoführerschein – ganz ohne Prüfung

Wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt nach Antragstellung beim Amt und Absolvierung der Fahrschulung die Klasse B mit der Schlüsselzahl B196 erteilt. Die Klasse B196 berechtigt zum führen von Motorrädern der Klasse A1. 

Du darfst Krafträder bis 125ccm Hubraum, max. 11kW Motorleistung,  max. 0,1kW/kg fahren. 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter von 25 Jahren
  • mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B
  • Fahrerschulung von mind. 4x90min. Theorie und 5x90min. Praxis

 

Traktorführerschein (Klasse L)

gültig für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit maximal 40 km/h bbH. Mit Anhängern ist höchstens 25 km/h erlaubt. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) dürfen eine bbH von höchstens 25 km/h haben.

Alter: 16 Jahre

Sonstige Regelungen: keine